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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Phase 4 Communications GmbH
Franz-Joseph-Straße 11
80801 München

 

(im folgenden „Anbieter“ genannt)

 

1. Präambel, Geltungsbereich, Definitionen

 

1.1 Der Anbieter erbringt Werk- bzw. Dienstleistungen auf dem Gebiet der EDV und Multimedia (Internet, CD-ROM). Hierzu gehören u.a. Programmierung, Hard-/Software-Konfigurationen und Installationen, die Erstellung von EDV-gestützten Layouts und Grafiken, die Anfertigung von Konzepten und redaktionellen sowie Recherche-Arbeiten (nachfolgend insgesamt als „Produkte“ oder „Produkt“ bezeichnet) und schließlich Management- und Beratungsleistungen (nachfolgend insgesamt als „Dienstleistungen“ oder „Dienstleistung“ bezeichnet). Oftmals sind an der Durchführung eines Projektes des Kunden neben dem Anbieter weitere Auftragnehmer beteiligt. Vielfach handelt es sich dabei um Agenturen, die z.B. auf der Grundlage einer vom Anbieter erstellten und programmierten Homepage, eines Layouts o.ä. lediglich die redaktionellen Inhalte einfügen.

 

1.2 Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es unter anderem, einerseits den berechtigten Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte an den Leistungen des Anbieters zu gewähren und andererseits eine mißbräuchliche Ausübung der Nutzungsrechte durch dritte Personen zu vermeiden.

 

1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die vom Anbieter ermöglichte Nutzung sämtlicher dem Kunden überlassener Produkte bzw. Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten außerdem für jedes Update der Produkte.

 

1.4 Die Kunden erhalten vom Anbieter die Nutzungsrechte an den Produkten zu den nachfolgenden Bedingungen.

 

1.5 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.

 

1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

1.7 In diesen Geschäftsbedingungen bedeuten:

  • Datenträger: elektronisches Speichermedium wie z. B. USB-Stick, Diskette, Magnetband, CD-ROM oder Festplatte zur dauerhaften Festlegung von maschinenlesbaren Informationen;
  • Download: die Datenfernübertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung von maschinenlesbar erfaßten, in einer Datenbank elektronisch gespeicherten Werken oder sonstigen Daten in einem Rechner des Endnutzers;
  • Rechner: vom Nutzer verwendete technische Vorrichtung zur Bearbeitung von maschinenlesbaren Daten, u.a. bestehend aus Speicher, Bildschirm und Drucker;
  • Speicherung: die elektronische Eingabe von Werken oder sonstigen maschinenlesbaren Daten in einen Rechner mittels Tastatur, deren Einspielung in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder deren elektronische Eingabe durch Scanner.

 

Entstehen im Übrigen im Rahmen der Nutzung Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen o.ä., sind die jeweiligen zurzeit des Vertragsabschlusses gültigen DIN-Normen einzuhalten. Wird eine DIN-Norm nach Vertragsabschluß, aber vor der Fertigstellung eines Produktes geändert, ist der Anbieter gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Anbieter muß seine Werk- und Dienstleistungen jedoch nicht wesentlich ändern, soweit er dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand erreichen kann.

 

 

2. Nutzung

 

2.1 Urheberrecht

 

Die Produkte einschließlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt sämtliche Rechte des Anbieters an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse etc.) uneingeschränkt an.

 

2.2 Nutzungsrechte des Kunden

 

Der Anbieter räumt dem Kunden für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares, nach den Ziffern 2.3 bis 2.7 beschränktes Nutzungsrecht an den Produkten und Dienstleistungen nur zum eigenen Gebrauch ein. Sämtliche darüber hinausgehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Produkten und Dienstleistungen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weiterzuübertragen und/oder in sonstiger Weise weiterzugeben.

 

2.3 Mehrfachverwendung und Netzwerkeinsatz

 

Die Nutzung eines Produktes bzw. einer Dienstleistung beschränkt sich auf das von dem Kunden betriebene Netzwerk. Die Erlaubnis zum Netzwerkeinsatz umfaßt nicht die Benutzung des Netzwerkes durch Dritte. Ein mehrfaches Download oder sonstiges Speichern erweitert nicht die Nutzungsrechte des Kunden; seine Rechte verbleiben in dem Umfang bestehen, als wären die Produkte/Dienstleistungen nur einmal abgerufen worden.

 

2.4 Vervielfältigung

 

Der Kunde darf ein Produkt nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertragsgemäße Nutzung des Produktes unbedingt erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfältigungen zählen die Installation auf dem jeweils eingesetzten Massespeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden eines Produktes in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Die Herstellung einer – zwingend als solche gekennzeichneten – Sicherungskopie durch den Kunden ist zulässig; es darf jedoch grundsätzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden.

 

Ist aus Gründen der Datensicherheit oder Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerläßlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.

 

Schutzrechtsvermerke sind im Falle einer zulässigen Vervielfältigung vollumfänglich aufrechtzuerhalten.

 

2.5 Sicherungsmaßnahmen des Kunden

 

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Produkte/ Dienstleistungen sowie auf das ggf. vorhandene Begleitmaterial durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die Datenträger/Sicherungskopien sind an einem gegen den unbefugten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

 

2.6 Dekompilierung und Änderung von Software-Produkten

 

Sofern es sich bei den Produkten um Software handelt, sind die Rückübersetzung der Objektprogrammform in die Quellprogrammform (Dekompilierung/Re-Assembling) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Produktes (Reverse-Engineering) unzulässig, es sei denn, der Anbieter ist in Konkurs gefallen und hat keine Vorkehrung für die weitere Pflege des Produktes getroffen oder solche Handlungen sind zur Interoperabilität mit unabhängig geschaffenen Computerprogrammen erforderlich. Die zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität eines ggf. unabhängig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Erstattung des Kostenbeitrags beim Anbieter angefordert werden.

 

Darüber hinaus sind Programmänderungen und sonstige Programmbearbeitungen an den Produkten durch den Kunden nicht zulässig.

 

2.7 Keine Änderung von Schutzrechtshinweisen

 

Der Kunde ist unter keinen Umständen befugt, Änderungen von in den Produkten/Dienstleistungen enthaltenen Firmen, Marken, Urheberrechtsvermerken und sonstigen Vermerken über Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen.

 

2.8 Präsentationen/Pitches

 

Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es dem Anbieter unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

 

 

3. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung

 

3.1 Die an den Anbieter durch den Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis des Anbieters.

 

3.2 Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wird der Angebotspreis bei Budgets über Euro 3.000,00 (Nettoauftragssumme) in zwei Teilen in Rechnung gestellt: 50% nach Auftragsvergabe, 50% nach Abschluss des Projektes. Ist die Auftragssumme niedriger, erfolgt die Rechnungsstellung nach Projektabschluss. Die Vergütung wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gegenüber dem Kunden zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Anbieter berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, daß dem Anbieter als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

3.3 Die Vergütung versteht sich – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

4. Vertragsstrafe

 

Für den Fall, daß der Kunde die Produkte/Dienstleistungen unter Verstoß gegen die unter Ziffern 2 genannten Bedingungen verwendet, weitergibt oder Dritten in sonstiger Weise zugänglich macht, ist der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhanges dem Anbieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EURO 2.500,00 verpflichtet. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüchen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

 

5. Installation, Einweisung, Fertigstellung und Verzug

 

5.1 Gegebenenfalls erforderliche Installationen eines Produktes erfolgen über einen Download oder in Form der Übergabe eines sonstigen Datenträgers.

 

5.2 Bei gesonderter Vereinbarung wird der Anbieter den Kunden und eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter nach Installation eines Produktes in die Benutzung des Programms einweisen. Auf Wunsch des Kunden wird der Anbieter die Einweisung wiederholen oder intensivieren; die zusätzliche Einweisungszeit ist dabei gesondert zu vergüten.

 

5.3 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine für die Erbringung des Produkts oder der Dienstleistung durch den Anbieter.

 

5.4 Der Anbieter kommt nicht in Verzug, solange ihm keine schriftliche Mahnung zugegangen ist; § 286 Abs. 2 BGB kommt nicht zur Anwendung.

 

5.5 Setzt der Kunde den Anbieter, wenn dieser bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern der Anbieter die gesetzte Frist schuldhaft hat verstreichen lassen. Die Frist muß mindestens vier Wochen betragen.

 

5.6 Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter wegen Verzuges richten sich nach Ziffer 7.

 

 

6. Gewährleistung

 

6.1 Jede Gewähr für die Richtigkeit der Daten aus Datenbanken, die ggf. in dem Produkt/der Dienstleistung enthalten sind, wird ausgeschlossen.

 

6.2 Stellen sich Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs als mangelhaft heraus, so kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall kann der Anbieter nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

 

Sofern das Produkt zum Zwecke der Nacherfüllung an den Anbieter zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten.

 

6.3 Ist der Anbieter zur Mängelbeseitigung/Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Neuherstellung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu vermindern und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen.

 

Das Recht des Kunden, gem. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

6.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Schadensersatzanspruch beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Schadensersatzanspruch gilt im übrigen Ziffer 7.1 bis 7.5.

 

 

7. Haftung

 

7.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

 

7.2 Die Haftung für Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

7.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Anbieter nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

 

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

7.5 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

7.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

 

8. Untersuchungs- und Rügepflicht

 

8.1 Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenüber dem Anbieter schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muß eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten.

 

8.2 Mängel, die im Rahmen der unter Ziffer 8.1 beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte Mängel), müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer 8.1 dargelegten Rügeanforderungen schriftlich gerügt werden.

 

8.3 Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

 

9. Eigentumsvorbehalt, vorzeitiges Erlöschen des Nutzungsrechts des Kunden

 

9.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel ist die vollständige Zahlung im vorgenannten Sinne erst bei deren Einlösung erfolgt.

 

Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

 

9.2 Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen.

 

9.3 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Anbieter erlischt das diesbezügliche Recht des Kunden zur Nutzung und Verwendung des hiervon betroffenen Produktes. Sämtliche vom Kunden angefertigten diesbezüglichen Programmkopien müssen vom Kunden unverzüglich gelöscht werden.

 

 

10. Subunternehmer

 

Es ist dem Anbieter gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

 

 

11. Geheimhaltungs- und Obhutspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter von diesem zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses des Anbieters erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der Allgemeinheit aufgrund von Veröffentlichungen Dritter ohne Zutun des Kunden zugänglich gemacht worden sind; für das Vorliegen einer solchen Ausnahme trägt der Kunde die Beweislast.

 

 

12. Schlußbestimmungen

 

12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts anwendbar.

 

12.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird München als Gerichtsstand vereinbart. Dem Anbieter bleibt es jedoch vorbehalten, auch einen anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

 

12.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in München.

 

12.4 Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam. Der Verzicht auf diese Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die bestmöglich dem am nächsten kommt, was der Anbieter und der Kunde gewollt
haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

 

Phase 4 AGB Stand 08/2012